Grundsätzlich nicht, es gibt lediglich eine Begrenzung der Gesamtleistung in den ersten Kalenderjahren. Bei Unfällen gibt es keine Obergrenze.
Mehr Zahn 80 / 90 / 100
In den ersten 4 Kalenderjahren staffelt sich die Erstattung wie folgt:
1. Kalenderjahr: max. 1.500 €
1. bis 2. Kalenderjahr: max. 3.000 €
1. bis 3. Kalenderjahr: max. 4.500 €
1. bis 4. Kalenderjahr: max. 6.000 €
Ab dem 5. Kalenderjahr unbegrenzt!
Wenn Sie in den letzten sechs Monaten vor Abschluss der Mehr-Zahn-Produkte bei einem anderen Versicherer eine Zahn-Zusatzversicherung hatten oder aktuell eine haben, gilt die Begrenzung nur für die ersten beiden Kalenderjahre.
Mehr Zahnvorsorge (Bonus) D
In den ersten 2 Kalenderjahren staffelt sich die Erstattung wie folgt:
Zahnbehandlung
1. Kalenderjahr: max. 150 €
1. bis 2. Kalenderjahr: max. 300 €
Ab dem 3. Kalenderjahr grundsätzlich unbegrenzt! Ausnahme bei Professioneller Zahnreinigung:
Mehr Zahnvorsorge D zu 100 % bis max. 150 € pro Jahr
Mehr Zahnvorsorge Bonus D zu 80 % bis max. 200 € pro Jahr
Kieferorthopädie
1. Kalenderjahr: max. 150 €
1. bis 2. Kalenderjahr: max. 300 €
Die Gesamtleistung für Kieferorthopädie beträgt für die gesamte Vertragslaufzeit 2.000 €. Gilt für Versicherte bis 21 Jahren, darüber hinaus nur bei Unfällen.
Bitte beachten Sie zusätzlich
Vor Versicherungsbeginn notwendige, angeratene und beabsichtigte Behandlungen sowie Zahnersatz-Maßnahmen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.